Unsere Dienstleistungs-Konditionen
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Abwicklung bei Krankenkasseneinsatz
Nach der grundsätzlichen Bewilligung einer Haushaltshilfe durch den medizinischen Dienst und durch Ihre Krankenkasse rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
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Abwicklung bei Privateinsatz
Unsere Rechnungsstellung erfolgt auf Stundenbasis. Die Anzahl der Arbeitsstunden ist dabei variabel und wird in Absprache mit Ihnen vereinbart. Unsere Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen.
Seit dem Jahr 2003 können Sie für unsere Dienstleistungen eine Steuerermäßigung nach §35a/Abs. 2 Einkommensteuergesetz erhalten.
Die Steuerermäßigung beträgt ab 01.01.2009 20% der Kosten, bis maximal 4000,- EUR jährlich.
(Details dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums)
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Arbeitszeiten
Die Zeiten für unsere Leistungserbringung werden - soweit möglich - nach Ihren Kundenwünschen vereinbart.